Bauwerk eG - Bau- und Verwaltungsgenossenschaft
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ENERGIEBILANZIERUNG

ENERGIEBILANZIERUNG

Wird ein Gebäude neu gebaut, komplett saniert oder verkauft, ist eine Energiebilanzierung erforderlich. Hierbei werden  die wesentlichen Energieströme und somit der Energiebedarf der Gebäude rechnerisch ermittelt. Dabei spielt die energetische Qualität der Aussenbauteile, als auch die der Heizungs- und Lüftungstechnik eine zentrale Rolle. Weiteren Einfluss auf die Berechnungen haben die projektbezogenen Wärmebrücken und deren Optimierung. Auch die Luftdichtheit und die damit verbundenen Lüftungswärmeverluste infolge von Infiltration sind ein wesentlicher Punkt der energetischen Bilanzierung vo Gebäuden. Aber auch die Kompaktheit (=Bauweise) der Häuser und deren geografische Ausrichtung haben einen großen Stellenwert. Als zusammengefastes Ergebnis dient der Energieausweis, der die Gebäude deutschlandweit untereinander energetisch vergleichbar macht. 
Nach Fertigstellung der Gebäude ist ein solcher Energieausweis verpflichtend.

Die Energieberatung bei Bestandsgebäuden in Form eines iSFP (=individueller Sanierungsfahrplan) wird vom BAFA wie folgt gefördert:

  • Wohngebäude (Ein- oder Zweifamilienhäuser): 50 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 650 €
  • Wohngebäude (ab drei Wohneinheiten): 50 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 850 €
  • zusätzliche Förderung  für WEG (=Wohnungseigentümergemeinschaften): 250 € einmalig bei Erleuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.

►Zum Fördermittel Check des BAFA

Gerne beraten wir Sie zum Thema Energiebilanzierung, energetische Sanierung von Gebäuden, Neubauten und Fördermitteln.

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